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   BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12   

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BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12 (https://dejure.org/2014,13532)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2014 - 3 AZR 114/12 (https://dejure.org/2014,13532)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2014 - 3 AZR 114/12 (https://dejure.org/2014,13532)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr - Fremdgeschäftsführer

  • openjur.de

    Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr; Fremdgeschäftsführer

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr - Fremdgeschäftsführer

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrente - für den Fremdgeschäftsführer ab 60

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fremdgeschäftsführer kann ab dem 60. Lebensjahr vorgezogene Betriebsrente verlangen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 13 GmbHG, § 826
    Fremdgeschäftsführer, Geschäftsführer, Pensionszusage, vorgezogene Betriebsrente

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsrente ab dem 60. Lebensjahr - Fremdgeschäftsführer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fremdgeschäftsführer kann ab dem 60. Lebensjahr vorgezogene Betriebsrente verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 42
  • ZIP 2014, 1548
  • MDR 2014, 1093
  • NZA 2014, 767
  • BB 2014, 1588
  • DB 2014, 6
  • NZG 2014, 869
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    Die Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung müssen den Personen iSd. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG aus Anlass ihrer Tätigkeit "für" ein Unternehmen und damit für ein fremdes Unternehmen zugesagt sein (vgl. BGH 28. April 1980 - II ZR 254/78 - zu III 5 der Gründe, BGHZ 77, 94) .

    Danach soll die Geltung der Schutzvorschriften des BetrAVG erkennbar auf Personen begrenzt bleiben, deren Lage im Fall einer Pensionsvereinbarung mit der eines Arbeitnehmers annähernd vergleichbar ist (vgl. BGH 28. April 1980 - II ZR 254/78 - zu III 2 der Gründe, BGHZ 77, 94) .

    Auch lässt die Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drucks. 7/1281 S. 30) erkennen, dass die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG wesentlich auf das Leitbild eines wirtschaftlich abhängigen und deshalb besonders schutzwürdigen Beschäftigten ausgerichtet ist (vgl. BGH 28. April 1980 - II ZR 254/78 - zu III 2 der Gründe, aaO) .

    Der soziale Schutzcharakter des BetrAVG führt aber nicht dazu, dass die Anwendung von § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG vom konkreten Schutzbedürfnis des Versorgungsberechtigten im Einzelfall abhängt (vgl. BGH 28. April 1980 - II ZR 254/78 - zu III 3 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    Dazu gehören auch die aufgrund einer Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zu gewährenden Leistungen (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 49, BAGE 142, 116; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 32, BAGE 138, 213) .

    Jedenfalls könnte auch der Anspruch auf Prozesszinsen frühestens ab der Fälligkeit der Forderung (§ 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB) entstehen (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 50, BAGE 142, 116) .

  • BAG, 21.08.1990 - 3 AZR 429/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    Allerdings ordnet § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG dem Geltungsbereich des Gesetzes nur Personen zu, die nicht selbst Unternehmer sind, sondern die für ein fremdes Unternehmen tätig werden (vgl. auch BAG 16. April 1997 - 3 AZR 869/95 - zu I 2 b der Gründe; 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 66, 1) .

    Da der Kläger Fremdgeschäftsführer der Beklagten war, konnte er auf die unternehmerische Willensbildung keinen Einfluss nehmen und ist daher nicht als "Unternehmer" vom Schutz des BetrAVG ausgeschlossen, sondern vielmehr einem Arbeitnehmer vergleichbar vom Schutzbereich des Gesetzes erfasst (vgl. etwa BAG 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 66, 1) .

  • EuGH, 13.01.2004 - C-256/01

    Allonby

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 141 Abs. 1 EG dahin auszulegen, dass die Anwendbarkeit von Art. 141 Abs. 1 EG auf ein Unternehmen nicht von der Voraussetzung abhängt, dass der betroffene Arbeitnehmer mit einem Arbeitnehmer des anderen Geschlechts verglichen werden kann, der bei demselben Arbeitgeber beschäftigt ist oder war und der für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit ein höheres Entgelt erhalten hat (EuGH 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby], Slg. 2004, I-873).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    b) Es kann offenbleiben, ob Prozesszinsen nach § 291 BGB im Falle der Bestimmung der Leistung durch Gestaltungsurteil überhaupt zugesprochen werden können (dagegen BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 23, BGHZ 167, 139; 4. April 2006 - X ZR 80/05 - Rn. 24) .
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    b) Es kann offenbleiben, ob Prozesszinsen nach § 291 BGB im Falle der Bestimmung der Leistung durch Gestaltungsurteil überhaupt zugesprochen werden können (dagegen BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 23, BGHZ 167, 139; 4. April 2006 - X ZR 80/05 - Rn. 24) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    Dazu gehören auch die aufgrund einer Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zu gewährenden Leistungen (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 49, BAGE 142, 116; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 32, BAGE 138, 213) .
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    Die Bestimmung, die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist, geht zurück auf das sog. "Barber"-Urteil des EuGH vom 17. Mai 1990 (- C-262/88 - Slg. 1990, I-1889) , mit dem der EuGH entschieden hat, dass Art. 119 EWG-Vertrag (später: Art. 141 EG, nunmehr: Art. 157 AEUV) jede das Entgelt betreffende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ohne Rücksicht darauf verbietet, woraus sich diese Ungleichbehandlung ergibt.
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 380/98

    Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    Das sind bei der GmbH die Geschäftsführer (vgl. BGH 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 869/95

    Insolvenzschutz für einen Gesellschafter/Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 114/12
    Allerdings ordnet § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG dem Geltungsbereich des Gesetzes nur Personen zu, die nicht selbst Unternehmer sind, sondern die für ein fremdes Unternehmen tätig werden (vgl. auch BAG 16. April 1997 - 3 AZR 869/95 - zu I 2 b der Gründe; 21. August 1990 - 3 AZR 429/89 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 66, 1) .
  • LAG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 11 Sa 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Fremdgeschäftsführer - Betriebsrente ab dem 60.

  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 52/17

    Einigungsstelle - Vergütungsanspruch eines betriebsfremden Beisitzers -

    Soweit das Landesarbeitsgericht die Honorarforderung für begründet hält, wird es hinsichtlich des Beginns der Verzinsung erneut zu berücksichtigen haben, dass Leistungen, die nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund einer rechtskräftigen Gestaltungsentscheidung nach § 315 Abs. 3 BGB fällig werden; ggf. sind die Zinsen ab Rechtskraft des Beschlusses zuzusprechen (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 114/12 - Rn. 55 mwN, BAGE 148, 42) .

    Leistungen, die nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 114/12 - Rn. 55 mwN, BAGE 148, 42) .

  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 57/15

    Betriebsrentenanpassung: Berechnungsdurchgriff bei Bestehen eines

    Er gehört als ehemaliges Organmitglied zu dem in § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG genannten Personenkreis, der, obwohl er nicht zu den Arbeitnehmern gehört, aus sozialen Gründen den Regelungen des BetrAVG als Arbeitnehmerschutzgesetz unterstellt wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 - II ZR 380/98, ZIP 2000, 1311, 1313; BAG, ZIP 2014, 1548 Rn. 27).
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13

    Betrieblicher Verbesserungsvorschlag - Verjährung

    (1) Zwar entsteht erst durch die rechtsverbindliche Gestaltung der Zahlungsanspruch und wird frühestens zu diesem Zeitpunkt fällig (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 114/12 - Rn. 55 mwN) .
  • LAG Nürnberg, 19.09.2017 - 2 TaBV 75/16

    Einigungsstelle - betriebsfremder Beisitzer - Vergütungsanspruch -

    Leistungen, die nach billigem Ermessen zu bestimmen sind, werden bei gerichtlicher Bestimmung erst auf Grund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (BAG 15.04.2014 - 3 AZR 114/12 - Rn. 55; 18.03.2014 - 3 AZR 249/12 - Rn. 34; 28.06.2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 32; vgl. BGH 24.11.1995 - V ZR 174/94 - Rn. 29; ArbG Nürnberg 11.08.2017- 12 BV 164/16 für den Vergütungsanspruch eines Beisitzers der Einigungsstelle).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 5 Sa 377/16

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage einer beamtengleichen Versorgung -

    Auf den Grad der Schutzbedürftigkeit im Einzelfall kommt es nicht an (vgl. BAG 15.04.2014 - 3 AZR 114/12 - Rn. 26, 35 mwN).
  • LAG Köln, 05.07.2017 - 9 Ta 106/17

    Rechtswegzuständigkeit; Leistungen der Insolvenzsicherung; Hinterbliebenenrente;

    b) Dass das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15.04.2014 über den Betriebsrentenanspruch des Fremdgeschäftsführers einer GmbH entschieden hatte (BAG, Urteil vom 15. April 2014 - 3 AZR 114/12 -, BAGE 148, 42-57), gibt für die Frage der Rechtswegzuständigkeit ebenfalls nichts her.
  • LAG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 11 Sa 68/11
    des BAG: 3 AZR 114/12.
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